Vor dem Hintergrund eines Sozialstaates – oder auch Wohlfahrtsstaates –, wie es Deutschland ist, spielt die sogenannte Sozialpartnerschaft eine große Rolle. Hierbei geht es um das Miteinander von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ihren Verbänden und den Gewerkschaften. Im eigentlichen Sinne ist das Ziel der Sozialpartnerschaft, eventuelle Interessengegensätze durch Konsenspolitik zu lösen.
Konkret wird die Sozialpartnerschaft immer dann, wenn es zum Beispiel auf betrieblicher Ebene um die Beteiligung der Arbeitnehmenden in Form von Betriebsräten geht. Auch auf regionaler Ebene, auf Bundesebene und auf europäischer Ebene arbeiten die Sozialpartner zusammen – in Form gemeinsamer Positionierungen, Initiativen, Aktionen oder durch den sozialen Dialog.
Mit dem Begriff Sozialpartnerschaft wird zunächst die institutionalisierte Kooperation zwischen Verbänden und Gewerkschaften verstanden. Im deutschen Sprachraum wird der Begriff vor allem auf die Tarifpartnerschaft bezogen, deren Kern die Lohnpolitik ist.
In dieser Unterrichtseinheit setzen sich die Schülerinnen und Schüler intensiv mit den Themen Tarifpolitik und Sozialpartnerschaft auseinander. Der erste Teil der Einheit vermittelt eine grundlegende Einführung in die komplexe Thematik. Mithilfe eines Grundlagentextes werden die Sozialpartnerschaft sowie die Definition und Funktion von Tarifverträgen, ihre Bedeutung für die Arbeitnehmenden in Betrieben und die Tarifautonomie erarbeitet.
Im zweiten und dritten Teil der Unterrichtseinheit liegt der Schwerpunkt auf einem konkreten Beispiel, das im Rahmen eines Rollenspiels erfahrbar gemacht wird. Die Schülerinnen und Schüler lernen zentrale Akteure und Verfahren einer Tarifverhandlung kennen, indem sie sich im Rollenspiel nicht nur mit den unterschiedlichen Positionen vertraut machen, sondern auch den Verhandlungsablauf und ein mögliches Ergebnis simulieren.